I. Geltungsbereich
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit Gasthof/Pension „Zur Hängebrücke“ (nachfolgend Pension) abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. 2. Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Zimmers (nachfolgend Zimmer) sowie dessen Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nicht gestattet.
II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
1. Der Vertrag kommt ausschließlich mit der schriftlichen Annahme des Buchungsantrags per E-Mail durch die Pension zustande.
2. Der Gast sendet auf der Unterseite https://buchung.zur-haengebruecke.de einen verbindlichen Buchungsantrag ab, an den er 24 Stunden ab dem Zeitpunkt des Absendens gebunden ist. Die Buchung wird erst durch eine schriftliche Bestätigung per E-Mail durch die Pension gültig. Sollte der Gast innerhalb von 24 Stunden keine Mitteilung erhalten, ist er nicht mehr an den Buchungsantrag gebunden und der Beherbergungsvertrag kommt nicht zustande.
3. Vertragspartner sind die Pension und die Antragsperson.
4. Alle Ansprüche gegen die Pension verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Die Pension ist verpflichtet, das vom Kunden gebuchte Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
3. Die Pension kann ihre Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für das Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Pension erhöht.
4. Die Übernachtungspreise sowie die Preise für Nebenleistungen sind spätestens bei Ankunft des Gastes in der Pension, im Voraus zur Zahlung fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Zahlungen können vorab überwiesen oder vor Ort mit Bargeld in Euro bezahlt werden. Kartenzahlungen sind nicht möglich. Ist die Aufenthaltsdauer des Gastes unbestimmt, wird der Übernachtungspreis sowie Preise für Nebenleistungen jeweils bis 10.00 Uhr für die nächste Nacht im Voraus zur Zahlung fällig. Im Falle der nicht rechtzeitigen Zahlung endet der Beherbergungsvertrag und der Gast hat das Zimmer zu räumen.
5. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen oder verrechnen.
IV. Stornierungen und Nichterscheinen
Nimmt der Gast das bestellte Zimmer nicht in Anspruch, ist er verpflichtet, den Preis für das bestellte und von der Pension bereitgehaltene Zimmer zu bezahlen. Es handelt sich dabei nicht um einen Schadensersatz-, sondern um einen Erfüllungsanspruch. Nicht angefallene Betriebskosten (etwa für Bewirtung oder Zurverfügungstellung von Bettwäsche, etc.) können anspruchsmindernd angerechnet werden. Die Höhe dieser anzurechnenden Einsparungen richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Anrechnung vom Übernachtungspreis von pauschal 10% bei Übernachtung mit Frühstück; von pauschal 30% bei Übernachtung mit Halbpension und pauschal 40% bei Übernachtung mit Vollpension.
V. Rücktritt der Pension
1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Pension zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- Höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Das Zimmer schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Gastes oder zum Zweck seines Aufenthalts, gebucht werden;
- die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Zimmerleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 2 unter „Geltungsbereich“ vorliegt
3. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.
VI. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf im Ausnahmefall der schriftlichen Zustimmung der Pension. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein oder mehrere Haustiere mitzubringen, vorab anzuzeigen. Eine Zustimmung kann von besonderen Auflagen abhängig gemacht werden.
VII. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Das gebuchte Zimmer steht dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
2. Am vereinbarten Abreisetag ist das Zimmer der Pension spätestens um 10:00 Uhr von persönlichen Gegenständen geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass der Pension kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VIII. Nutzungsbedingungen
1. Zur Nutzung des Zimmers sind nur die im Beherbergungsvertrag ausgewiesenen Personen berechtigt.
2. Der Gast hat das Zimmer schonend und pfleglich zu behandeln.
3. Er hat auf die übrigen Bewohner im Gebäude Rücksicht zu nehmen und die Hausordnung, die Gegenstand des Beherbergungsvertrags ist, zu beachten.
4. Kinder unter 14 Jahren sind während ihrer Aufenthaltsdauer im Zimmer resp. dem Gebäude zu jeder Zeit von einem erwachsenen Gast zu beaufsichtigen.
5. Dem Gast wird dringend empfohlen, unbeaufsichtigt kein Bargeld, keinen Schmuck, keine Wertsachen und auch keine sonstigen werthaltigen Gegenstände im Zimmer oder im geparkten Kraftfahrzeug vor dem Gebäude aufzubewahren bzw. zu belassen. Sollte der Gast dies dennoch tun, übernimmt die Pension keine Haftung für den Fall, dass dem Gast das Bargeld, der Schmuck, Wertsachen oder sonstige werthaltige Gegenstände gestohlen wird oder auf sonstige Weise abhanden kommt.
IX. Ansprüche wegen Sachmängeln
1. Die Gewährleistung für Leistungen der Pension richtet sich, wenn und soweit nachfolgend keine abweichende Regelung getroffen ist, nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Der Gast ist verpflichtet, das Zimmer unmittelbar nach seiner Anreise zu untersuchen. Die bei der Untersuchung erkennbaren Mängel hat der Gast der Pension unverzüglich, sonstige Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung, mündlich zu melden und sich schriftlich bestätigen zu lassen. Der Gast kann zunächst nur Nacherfüllung gegenüber der Pension verlangen. Die Pension kann als Nacherfüllung nach ihrer Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Zurverfügungstellung eines anderen zumindest gleichwertiger Kategorie von Pensionszimmer vornehmen. Schlägt die Nacherfüllung durch die Pension fehl, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei einem unerheblichen Mangel ist das Recht auf Nacherfüllung ausgeschlossen.
3. Bei der Verletzung einer Leistungspflicht durch die Pension, die nicht in einem Mangel der Leistung selbst besteht, ist der Gast nur dann zum Rücktritt vom Beherbergungsvertrag berechtigt, wenn die Pension die Verletzung der Leistungspflicht zu vertreten hat.
X. Haftung der Pension
- Die Pension haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Beherbergungsvertrag.
- Die Pension haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Beherbergungsvertrag sowie für leichte Fahrlässigkeit im Übrigen.
Wesentliche Pflichten aus dem Beherbergungsvertrag im vorstehenden Sinne sind solche Pflichten, die Pension gegenüber dem Gast nach dem Inhalt und Zweck des Beherbergungsvertrags gerade zu erfüllen hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Beherbergungsvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei schuldhaft verursachten Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei dem Verlust, der Zerstörung oder der Beschädigung von eingebrachten Sachen des Gastes. In diesen Fällen richtet sich die Haftung der Pension nach den gesetzlichen Bestimmungen.
XI. Allgemeine Bestimmungen
1. Bei Widersprüchen zwischen dem Beherbergungsvertrag und diesen AGB gelten vorrangig die Bestimmungen des Beherbergungsvertrags.
2. Der Beherbergungsvertrag und diese AGB enthalten sämtliche Vereinbarungen der Parteien über den Vertragsgegenstand. Mündliche Nebenabreden zu dem Beherbergungsvertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
3. Sämtliche nach dem Beherbergungsvertrag und diesen AGB abzugebenden Erklärungen und Mitteilungen bedürfen der Schriftform, sofern dies nicht ausdrücklich anders bestimmt ist.
4. Die Pension ist berechtigt, sämtliche Rechte oder Ansprüche aus dem Beherbergungsvertrag ohne vorgängige Zustimmung des Gastes auf Dritte zu übertragen. Eine Abtretung von Rechten oder Ansprüchen aus dem Beherbergungsvertrag durch den Gast bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Pension.
5. Die Pension ist berechtigt, Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag durch Dritte erbringen zu lassen.
6. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort der Pension.
7. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftliche Sitz der Pension. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des Art. 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftliche Sitz der Pension.
8. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
9. Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich und rechtlich Gewollten der Parteien am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
HAUSORDNUNG
Sämtliche Lichter und Stromquellen in den Zimmern sind bei Nichtgebrauch zu löschen resp. auszuschalten, ggf. auch Stecker zu ziehen. Die Zimmer sind stets ordentlich zu halten; auch betreffend dem „Gesamtbild“ von Außen. Auf angemessene Lüftung ist zu achten und die Fenster bei Kälte und Nässe zu schließen. Nach Möglichkeit soll Wasser- und Energiesparen berücksichtigt werden.
Haustiere sind ohne schriftliche Zustimmung der Pension nicht gestattet.
Aufgrund der Strom-Auslastungsgrenze und geltendem Brandschutzgesetz dürfen nur kleine elektrische Geräte wie Notebook, Handy, Rasierer, Haartrockner (Föhn unterhalb 2´000 Watt), Wecker und Ähnliches angeschlossen werden. Die Aufzählung ist abschließend.
Rauchen sowie generell offenes Feuer (Kerzen, Shishas, etc.) sind in den Zimmern, der Gemeinschaftsküche und dem ganzen Gebäude strengstens verboten.
Sämtliche Gefahrenquellen die den Brandschutz betreffen sind verboten auch wenn sie nicht speziell aufgeführt sind.
Altpapier, Verpackungen und Bio-Müll sind in die dafür vorgesehenen Tonnen im Biergarten neben dem Gebäude zu entsorgen. Altglas ist in den Altglas-Sammelbehältern am Ortseingang von Kockisch zu entsorgen. Kostenpflichtiges Waschen kann bei der Pension angefragt werden.
Fahrräder können neben der Pension kostenlos abgestellt werden. Sicherung ist Sache des jeweiligen Eigentümers.
Bei Geräuschverursachung soll das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Gegenseitige Rücksichtnahme unterhalb der Gäste und ein respektvoller Umgang sollte selbstverständlich sein.
Lärm ist zu vermeiden. Speziell in der Zeit von 22:00-06:00 Uhr ist das Recht jedes Hausbewohners und der Anwohner auf Nachtruhe zu respektieren. In dieser Zeit ist auch die Nutzung der Gemeinschaftsküche untersagt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gegen Lärmbelästigung im Interesse aller Pensionsbewohner und Anwohner Maßnahmen gegen den Verursacher bis hin zur Kündiung des Beherbergungsvertrags getroffen werden können.
Die Übernachtung hausfremder Personen ist grundstätzlich untersagt. Im Einzelfall kann die Übernachtung von Besuch gegen Gebühr gestattet werden. Der Schlüssel darf nicht an fremde Personen übergeben werden. Den Empfang von Besuchern muss zwingend der Pensionsleitung angemeldet werden.
Für die Dauer des Aufenthalts ist für eine Verwahrung und Sicherung der eigenen Sachen selbst zu sorgen. Die Pension "Zur Hängebrücke" übernimmt keine Haftung.
Waffen jeglicher Art dürfen nicht in die Pension eingebracht werden. Das eigene Nachgehen wirtschaftlicher Zwecke innerhalb unserer Pension ist nicht gestattet.
Die Pensionsleitung übt das Hausrecht aus!
In dringenden Fällen erlaubt sich die Pensionsleitung, die Zimmer zur Ausübung des Hausrechts zu betreten, um Notwendiges zu veranlassen. Bei Störung des Hausfriedens oder Verstoß gegen die Hausordnung ist die Pensionsleitung befugt, geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ordnung zu treffen.
Pensionsverweise können nach wiederholter Abmahnung oder bei groben Verstößen gegen den Hausfrieden ausgesprochen werden. Diese Maßnahme entbindet den Gast nicht von seiner Zahlungspflicht hinsichtlich der gebuchten Übernachtungen, sowie evtl. Schadenersatzforderungen der Pension.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt.
Diana Nerger
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